Und gleich noch ein Eintrag, diesmal zu einem Thema, das mich doch stutzig machte. Heise.de berichtet heute:
Deutsche Gerichte verweisen immer häufiger auf Wikipedia-Artikel zu Themen, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Dabei hapert es oft an der korrekten Zitierweise der nicht immer aktualisierten Beiträge. Wer den Zeitpunkt des Abrufs und den Permanentlink nennt, ist auf der sicheren Seite. [Quelle]
Öh, wat? Okay, ich habe auch schon Wikipedia zitiert und der Link auf jeder Seite mit dem Titel „Seite zitieren“ ist nicht wirklich schwer zu finden. Dahinter verbirgt sich dann eine Spezialseite mit Hilfestellungen zum richtigen Zitieren der eben angesehenen Seite. Ich meine, es gibt sogar eine Wikipedia-Seite, die sich mit dem Zitieren beschäftigt. Kann also gar nicht so schwer sein.
Was mich dann aber wirklich verblüffte, war der Aufhänger für das Thema: „Deutsche Gerichte verweisen immer häufiger auf Wikipedia-Artikel“. Entschuldigung? Ich will ja nicht die Autoren von Wikipedia verunglimpfen, aber jeder, der sich mit wissenschaftlicher Korrektheit einmal beschäftigt hat, lässt die Finger von Wikipedia-Artikeln, auch wenn dort nur korrektes drin steht. Zu unsicher und zu wenig nachvollziehbar sind oftmals die Quellen.
Ich habe selbst schon für mein Studium daraus zitiert und einen unangenehmen Rüffel von meinem Dozenten bekommen. Zu Recht, wie ich jetzt zugeben muss. Er schickte mich stattdessen in die Bibliothek und liess mich dort einen Beleg heraus suchen. Ich finde es irgendwie heikel, dass es in deutschen Gerichten und unter (studierten!) Juristen Gang und Gäbe sein soll, genau diesen Fehler zu machen.
Also bitte, bleibt bei euren qualifizierten Quellen, macht euch die Arbeit der Recherche und wehe es sagt jemand: „Ja, aber auf Wikipedia steht…“
[Update]: Witzig (oder traurig?) ist an dieser Stelle Wikipedias Hinweis zu rechtlichen Artikeln.

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