Urheberrechte – unermüdliches Goldeselchen

Vorhin habe ich mich noch gefragt, über was ich wohl diesmal schreiben soll und dann kommt mir folgende Schlagzeile unter die Augen: „Preisexplosion bei Multifunktionsdruckern“. Okay, eigentlich für mich uninteressant, da ich mit solchen Geräten (aus Kostengründen schon bisher) nichts zu tun hatte.
Aber weil ich erst heute ein sehr praktisches Gerät bedient habe, schaute ich doch einmal nach.

Der Einstiegstext liess dann auch interessante Gründe für eine solche Preisexplosion vermuten:

Einer Prognose des Branchenverbandes Bitkom zufolge könnte eine
Preisexplosion bei Multifunktionsdruckern drohen. Grund hierfür ist
eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach welcher
die Preise enorm in die Höhe schnellen könnten.

Und gleich danach kommt dann der dicke Hammer:

In dem Urteil werden Hersteller verpflichtet, für alle zwischen 1997
und 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich hohe
Urheberrechtsabgaben zu zahlen.

Erst hab ich gelacht. Dann war ich selber kurz davor, zu explodieren.

Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier- und Scanfunktion. Ebenfalls
erfasst werden Geräte, die zusätzlich über eine Faxfunktion verfügen.
Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro. Auf leistungsfähige
Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, muss eine
zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. Insgesamt werden
rückwirkend mehr als 50 Millionen Euro von der Industrie gefordert.

Ja seid ihr denn noch ganz dicht? Ich meine, wo bitteschön habt ihr auf dem Weg zur Arbeit euren Verstand verloren? Wenn das durchkommt und so weiter geht, wie wäre es denn dann damit, auch auf unsere Hände eine Steuer zu bezahlen? Denn schließlich können wir damit ja auch möglicherweise, eventuell urheberrechtlich geschützte Texte kopieren! Oh und hey, wir haben ja 2 Hände, also müssen wir auch zweimal blechen. Denn wir können zwar nicht gleichzeitig schreiben, aber wir könnten(!) und das ist ja genau die Ausrede, die auch die GEZ bei kaputten Fernsehern benutzt.

Diese Gebühr auch noch rückwirkend zu verlangen ist sowieso eine himmelsschreiende Dreistigkeit und die wahren Folgen dieses „Kreuzzuges“ der VG Wort offenbaren sich ja erst noch:

„Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel“,
kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Durch hohe
Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte werde der komplette Markt in die
Knie gehen. Viele Verbraucher können sich dann die in Deutschland
künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler
werden international stark benachteiligt, weil viele Kunden dann bei
ausländischen Anbietern kaufen.

Und ich bin mir mehr als sicher, dass das noch nicht das Ende sein würde.
In einem Land, in dem ein Elektrofachhandel GEZ Gebühren bezahlen muss, für die Fernseher, die er verkauft und Urheberrechtsgebühren auf Drucker verlangt – in dem geht noch einiges mehr.

Die ganze Meldung gibts hier zu lesen, ich suche jetzt erstmal meine Blutdrucktabletten ;)



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